Bild: Tropischer Wald — EU-Entwaldungsverordnung betrifft Roh- und Fleischlieferketten. (Unsplash, lizenzfrei)
EUDR-Anwendungsdatum bestätigt — KMU-Deadline am 30. Juni 2026
KW 22/2026
Die EU-Kommission hat das Anwendungsdatum der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bestätigt: 30. Dezember 2026 für Großunternehmen, 30. Juni 2026 für KMU — weniger als 5 Wochen bis zur SME-Frist.
Betroffene Zutaten in der Fleischverarbeitung
- Palmöl (als Fettkomponente in Verarbeitungshilfsstoffen)
- Sojaprotein (in funktionellen Proteinsystemen)
- Rindergelatine / Rinderkollagen (aus Rinder-Ursprung)
- Alle Rinder-Ursprungszutaten (Fleisch, Nebenprodukte)
Was ist zu tun?
Betriebe müssen GPS-genaue Herkunftsnachweise der gesamten Lieferkette erbringen. Das bedeutet in der Praxis:
- Zuliefererbefragung: GPS-Koordinaten der Rohstoffursprünge anfordern
- Dokumentenaufbau: Due-Diligence-Erklärungen vorbereiten
- Lieferkettenkartierung: Herkunftsländer und Regionen dokumentieren
- IT-System prüfen: Traceability-Anforderungen in bestehende Systeme integrieren
Wichtiger Hinweis zum Vereinfachungspaket
Das am 4. Mai 2026 veröffentlichte Vereinfachungspaket der EU-Kommission (75 % Kostensenkung vorgeschlagen) ist ein delegierter Rechtsakt im Entwurfsstadium. Er ändert nichts an den Anwendungsdaten und der grundlegenden Compliance-Pflicht. Keine Fristverlängerung, keine Befreiung.
Quellen: EU-Kommission (4. Mai 2026); EUR-Lex EUDR Anwendungsdatum-Beschluss