Bild: Gepökelte Fleisch- und Wurstwaren — EU-Nitrit-/Nitratlimits sind seit Oktober 2025 vollständig durchsetzbar. (Unsplash, lizenzfrei)
EU-Nitrit-/Nitratlimits — Compliance seit Oktober 2025 Pflicht
KW 22/2026
Die Verordnung (EU) 2023/2108 zur Absenkung der Höchstgehalte für Nitrite und Nitrate in Fleischerzeugnissen ist seit Oktober 2025 vollständig in Kraft. Betriebe, die ihre Pökelrezepturen nicht entsprechend angepasst haben, sind bereits in aktiver Nicht-Compliance.
Risiken der Nicht-Compliance
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind erheblich:
- Marktrücknahme durch Lebensmittelüberwachungsbehörden
- Behördliche Bescheide und mögliche Bußgelder
- Haftungsrisiken bei Produktrückrufen gegenüber Handel und Verbrauchern
- Reputationsschäden durch öffentliche Rückrufmeldungen
Betroffene Produktgruppen
Betroffen sind alle Erzeugnisse mit Nitritpökelsalz (NPS) oder Nitratzusätzen: Wurstwaren, Kassler, Schinken, Salami und alle gepökelten Fleischerzeugnisse. Das entspricht mehr als 90 % typischer Kundensortimente in der deutschen Fleischverarbeitungsindustrie.
Empfohlene Maßnahmen
Wenn noch kein Rezepturaudit auf Basis der neuen Grenzwerte erfolgt ist, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben:
- Alle Pökelrezepturen gegen die neuen Höchstgehalte prüfen
- Zulieferer-Spezifikationen für NPS-Produkte verifizieren
- Reformulierungsoptionen für nicht-konforme Rezepturen evaluieren
- Internes QS-Dokumentationssystem aktualisieren
Quelle: Verordnung (EU) 2023/2108, Amtsblatt der Europäischen Union; Durchsetzungsfrist: Oktober 2025