Aufschnitt und Wurstwaren auf einem Holzbrett Bild: Gepökelte Fleisch- und Wurstwaren — EU-Nitrit-/Nitratlimits sind seit Oktober 2025 vollständig durchsetzbar. (Unsplash, lizenzfrei)

EU-Nitrit-/Nitratlimits — Compliance seit Oktober 2025 Pflicht

KW 22/2026

Die Verordnung (EU) 2023/2108 zur Absenkung der Höchstgehalte für Nitrite und Nitrate in Fleischerzeugnissen ist seit Oktober 2025 vollständig in Kraft. Betriebe, die ihre Pökelrezepturen nicht entsprechend angepasst haben, sind bereits in aktiver Nicht-Compliance.

Risiken der Nicht-Compliance

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind erheblich:

  • Marktrücknahme durch Lebensmittelüberwachungsbehörden
  • Behördliche Bescheide und mögliche Bußgelder
  • Haftungsrisiken bei Produktrückrufen gegenüber Handel und Verbrauchern
  • Reputationsschäden durch öffentliche Rückrufmeldungen

Betroffene Produktgruppen

Betroffen sind alle Erzeugnisse mit Nitritpökelsalz (NPS) oder Nitratzusätzen: Wurstwaren, Kassler, Schinken, Salami und alle gepökelten Fleischerzeugnisse. Das entspricht mehr als 90 % typischer Kundensortimente in der deutschen Fleischverarbeitungsindustrie.

Empfohlene Maßnahmen

Wenn noch kein Rezepturaudit auf Basis der neuen Grenzwerte erfolgt ist, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben:

  1. Alle Pökelrezepturen gegen die neuen Höchstgehalte prüfen
  2. Zulieferer-Spezifikationen für NPS-Produkte verifizieren
  3. Reformulierungsoptionen für nicht-konforme Rezepturen evaluieren
  4. Internes QS-Dokumentationssystem aktualisieren

Quelle: Verordnung (EU) 2023/2108, Amtsblatt der Europäischen Union; Durchsetzungsfrist: Oktober 2025