E 1450 (Stärke-Natriumoctenylsuccinat) ist in der Brühwurst- und Feinkostherstellung als Kernemulgator und Texturstabilisator weit verbreitet. Die Verordnung (EU) 2026/196 verschärft ab dem 18. August 2026 die Reinheitsspezifikationen für diesen Zusatzstoff, insbesondere mit neuen Grenzwerten für Schwermetallrückstände.

Handlungsfenster: 78 Tage

  • Konformes Lagermaterial jetzt bestellen: Lieferzeiten für zertifizierte E-1450-Chargen können 4–8 Wochen betragen. Bestellungen, die erst im Juli eingehen, riskieren Lieferlücken zum Stichtag.
  • Sicherheitsdatenblätter (SDS) verifizieren: Prüfen Sie, ob die aktuellen Lieferanten-SDS bereits die aktualisierten Schwermetallwerte nach EU 2026/196 ausweisen. Fehlt diese Angabe, fordern Sie eine aktualisierte Spezifikation an.
  • Rezepturdossiers aktualisieren: Archivieren Sie die neuen Additivspezifikationen revisionssicher.

Hinweis: Ab dem 18. August 2026 dürfen Erzeugnisse, die nicht konforme E-1450-Chargen verwenden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Eine Anlaufzeit für Übergangslager gibt es nicht.

Quelle: Verordnung (EU) 2026/196