EU-Geflügelwassergehalt — Verordnung seit 9. März 2026 in Kraft
Verordnung (EU) 2026/343 | Nicht konforme Produktion ist heute schon nicht konform
Die Verordnung (EU) 2026/343 über die Wassergehaltsgrenzwerte in Geflügelfleisch und -erzeugnissen ist am 9. März 2026 in Kraft getreten und gilt ohne Übergangsfrist. Betriebe, die ihre Pökel-, Tumbling- oder Marinierparameter seitdem nicht überprüft haben, laufen Gefahr, nicht konforme Erzeugnisse in Verkehr zu bringen.
Checkliste für Sofortkontrolle
- Lakenzugabe-Parameter: Überprüfen Sie Injektionsvolumen und Vakuumtumbling-Zyklen auf Einhaltung der neuen Grenzwerte.
- Tropfverlustmessungen: Stichprobenhafte Messung der Wassergehalte in aktuellen Produktionschargen (Abtropfverlust nach internem oder amtlich anerkanntem Referenzverfahren).
- Kennzeichnung: Prüfen Sie, ob die Sachinformation "enthält zugesetztes Wasser" korrekt und vollständig auf den Etiketten erscheint, sofern die Grenzwerte überschritten werden.
Behördliche Prüfungen laufen bereits: Da die Verordnung keine Übergangsfrist enthält, sind amtliche Lebensmittelüberwachungsstellen bereits berechtigt, nicht konforme Erzeugnisse zu beanstanden.
Quelle: Verordnung (EU) 2026/343