EFSA-Leitfaden für Lebensmittelzusatzstoffe — Deadline 20. Juli 2026
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 20. Januar 2026 aktualisierte Anforderungen für Dossiers zur Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen veröffentlicht. Betriebe mit laufenden oder geplanten Additivzulassungsanträgen müssen ab dem 20. Juli 2026 die neuen, verschärften Datenanforderungen erfüllen. Für bereits eingereichte Anträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. August 2026.
Betroffen sind insbesondere Anträge auf Neuzulassung oder Modifikation von Konservierungsstoffen, Texturmitteln und funktionellen Zusatzstoffen in der Fleischverarbeitung. Innovationspipelines für neuartige Präservierungssysteme oder Texturgeber sind durch längere Genehmigungsprozesse gefährdet.
Empfohlene Sofortmaßnahmen
- Prüfung aller laufenden Antragsverfahren auf Konformität mit den neuen Datenanforderungen
- Abstimmung mit regulatorischen Beratern zu bestehenden Dossiers
- Einreichungsplanung vor dem 20. Juli 2026, sofern Übergangsregelungen genutzt werden sollen
- Bewertung der Auswirkungen auf die Additivstrategie 2026/2027
Quelle: EFSA-Leitfaden zu Datenanforderungen, veröffentlicht 20. Januar 2026 (EFSA Journal 2026).