EU-Geflügelverordnungen 2026/343 & 2026/344 — Sofortige Compliance erforderlich
Die EU-Kommissionsverordnungen (EU) 2026/343 und (EU) 2026/344 sind seit dem 1. April 2026 in Kraft. Sie präzisieren und aktualisieren die Kennzeichnungs- und Spezifikationsanforderungen für Geflügelfleisch und geflügelhaltige Verarbeitungsprodukte im EU-Binnenmarkt.
Kritisch: Es besteht keine Übergangsfrist. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Betroffene Betriebe
Betroffen sind alle Unternehmen, die:
- Geflügelfleisch verarbeiten oder in Verkehr bringen
- Geflügelhaltige Mischprodukte herstellen
- Etikettieren oder als Eigenmarke führen: Hähnchen, Pute, Ente, Gans
Sofortige Prüfpflichten
| Prüfbereich | Anforderung |
|---|---|
| Etikettierungstexte | Konformität mit 2026/343 / 2026/344 |
| Produktspezifikationen | Abgleich mit neuen Definitionen |
| Zutatendeklarationen | Aktualisierung sofern erforderlich |
| Interne Dokumentation | Nachweis der Compliance-Prüfung |
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnungen (EU) 2026/343 und 2026/344, in Kraft getreten 1. April 2026.