EU-Geflügelverordnungen 2026/343 & 2026/344 — Sofortige Compliance erforderlich

Die EU-Kommissionsverordnungen (EU) 2026/343 und (EU) 2026/344 sind seit dem 1. April 2026 in Kraft. Sie präzisieren und aktualisieren die Kennzeichnungs- und Spezifikationsanforderungen für Geflügelfleisch und geflügelhaltige Verarbeitungsprodukte im EU-Binnenmarkt.

Kritisch: Es besteht keine Übergangsfrist. Produkte, die die neuen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Betroffene Betriebe

Betroffen sind alle Unternehmen, die:

  • Geflügelfleisch verarbeiten oder in Verkehr bringen
  • Geflügelhaltige Mischprodukte herstellen
  • Etikettieren oder als Eigenmarke führen: Hähnchen, Pute, Ente, Gans

Sofortige Prüfpflichten

Prüfbereich Anforderung
Etikettierungstexte Konformität mit 2026/343 / 2026/344
Produktspezifikationen Abgleich mit neuen Definitionen
Zutatendeklarationen Aktualisierung sofern erforderlich
Interne Dokumentation Nachweis der Compliance-Prüfung

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Verordnungen (EU) 2026/343 und 2026/344, in Kraft getreten 1. April 2026.