Sojaprotein — EUDR-Compliance-Mehrkosten & Erbsenprotein als Alternative

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, VO (EU) 2023/1115) wirkt sich direkt auf die Beschaffungskosten für Sojaprotein aus. Lieferanten aus Drittländern (v. a. Brasilien, Argentinien) müssen umfassende Sorgfaltspflichten und Rückverfolgbarkeitsnachweise erbringen.

Wichtiger Hinweis: Die nachstehende Kostenabschätzung ist als Indikativwert einzustufen — kein auditierter Marktdatenpunkt. Tatsächliche Aufpreise variieren je nach Lieferantenstruktur und Vertragsgestaltung.

Parameter Indikativschätzung
EUDR-Mehrkosten Sojaprotein +10–15 % auf Beschaffungspreis
Zeitraum 2026 (laufend)
Hauptherkunft betroffen Brasilien, Argentinien

Erbsenprotein als europäische Alternative

Als praxisreife Alternative empfiehlt WIT die Evaluierung von europäischem Erbsenprotein (Pisum sativum, Isolate ≥80 % Rohprotein):

  • EUDR-neutral: Europäischer Anbau, keine Entwaldungsrisiken
  • Stabile Versorgungsbasis: EU-Inlandsproduktion (Frankreich, Deutschland)
  • Technologische Eignung: Vergleichbare Wasserbindungs- und Emulgiereigenschaften in Brühwurst und Kochwurst
  • Deklarationsvorteil: Regionalbezug ausbaubar

Quelle: EUDR (VO (EU) 2023/1115); Marktindikation Sojaproteinaufpreis: Branchenabschätzung, kein auditierter Wert.