Sojaprotein — EUDR-Compliance-Mehrkosten & Erbsenprotein als Alternative
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, VO (EU) 2023/1115) wirkt sich direkt auf die Beschaffungskosten für Sojaprotein aus. Lieferanten aus Drittländern (v. a. Brasilien, Argentinien) müssen umfassende Sorgfaltspflichten und Rückverfolgbarkeitsnachweise erbringen.
Wichtiger Hinweis: Die nachstehende Kostenabschätzung ist als Indikativwert einzustufen — kein auditierter Marktdatenpunkt. Tatsächliche Aufpreise variieren je nach Lieferantenstruktur und Vertragsgestaltung.
| Parameter | Indikativschätzung |
|---|---|
| EUDR-Mehrkosten Sojaprotein | +10–15 % auf Beschaffungspreis |
| Zeitraum | 2026 (laufend) |
| Hauptherkunft betroffen | Brasilien, Argentinien |
Erbsenprotein als europäische Alternative
Als praxisreife Alternative empfiehlt WIT die Evaluierung von europäischem Erbsenprotein (Pisum sativum, Isolate ≥80 % Rohprotein):
- EUDR-neutral: Europäischer Anbau, keine Entwaldungsrisiken
- Stabile Versorgungsbasis: EU-Inlandsproduktion (Frankreich, Deutschland)
- Technologische Eignung: Vergleichbare Wasserbindungs- und Emulgiereigenschaften in Brühwurst und Kochwurst
- Deklarationsvorteil: Regionalbezug ausbaubar
Quelle: EUDR (VO (EU) 2023/1115); Marktindikation Sojaproteinaufpreis: Branchenabschätzung, kein auditierter Wert.