Compliance-Kalender für Fleischverarbeiter: KW26–KW33/2026
1. EUDR — Rindfleisch-Rückverfolgbarkeit (Deadline: 30. Dezember 2026)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verlangt von Groß- und mittelständischen Unternehmen bis zum 30. Dezember 2026 eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und rindfleischhaltigen Erzeugnissen bis auf die Ebene einzelner Landparzellen des Ursprungsbetriebs.
Sanktionen: Bußgelder bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung.
Für wen gilt das?
| Unternehmensgruppe | Deadline |
|---|---|
| Groß- und mittlere Unternehmen | 30. Dezember 2026 |
| Kleine und Kleinstunternehmen (KMU) | 30. Juni 2027 |
Was wird benötigt?
Die Einhaltung erfordert:
- Erhebung von Geolokalisierungsdaten der Lieferanten-Betriebsparzellen
- Integration in Warenwirtschafts- oder ERP-Systeme
- Aufbau dokumentierter Lieferkettennachweise
- Sorgfaltspflicht-Erklärungen (Due Diligence Statements) bei der Inverkehrbringung
Für Betriebe, die noch nicht mit der Implementierung begonnen haben, ist Q3 2026 die kritische Phase.
2. E 1450 — Stärke-Natriumoctenylsuccinat (Deadline: 18. August 2026)
E 1450 (Stärke-Natriumoctenylsuccinat) wird in bestimmten Emulsionsanwendungen in Fleischerzeugnissen eingesetzt. Die Zulassung endet am 18. August 2026 (ca. 57 Tage ab Newsletterversand).
Verarbeiter, die E 1450 in Rezepturen verwenden, sollten:
- Betroffene Produkte und Rezepturen inventarisieren
- Alternativemulgatoren (z. B. modifizierte Stärken anderer E-Nummern, Proteinhydrolysate) evaluieren
- Rezepturanpassungen mit Zulassungsstatus sichern
3. EU-Verordnung 2026/343 — Geflügel-Wassergehalt (Seit 9. März 2026 in Kraft)
Für Geflügelerzeugnisse mit erhöhtem zugesetztem Wassergehalt gilt seit dem 9. März 2026 eine obligatorische Warnkennzeichnung. Verarbeiter mit betroffenen, noch nicht umgekennzeichneten Produkten befinden sich in der Verletzung und sollten Sofortmaßnahmen einleiten.
4. Honig-Kennzeichnung (Rückwirkende Compliance-Prüfung — Deadline: 14. Juni 2026)
Seit dem 14. Juni 2026 müssen Mischhonig-Produkte alle Ursprungsländer mit prozentualen Anteilen auf dem Etikett ausweisen. Verarbeiter, die Honig in Fleischerzeugnissen verwenden (Marinaden, Glasuren, gepökelte Produkte mit Honigsüße), sollten:
- Lieferantendokumentation auf Vollständigkeit prüfen
- Etiketten auf EUDR-konforme Herkunftsangaben auditieren
- Nicht konforme Labels unverzüglich aktualisieren