Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115 Art. 3 Nr. 8) verpflichtet alle Marktteilnehmer und Händler, die Rindvieh oder Rindfleischerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen — unabhängig davon, ob es sich um inländische Erzeuger, Verarbeiter oder Importeure handelt —, ab dem 30. Dezember 2026 eine vollständige GPS-gestützte Rückverfolgbarkeit vom Geburtsort bis zum Schlachtbetrieb nachzuweisen.

Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 4 % des jährlichen EU-Gesamtumsatzes.

Sechs Monate Handlungsfenster

Verarbeitungsbetriebe mit Rindfleisch in der Produktpalette befinden sich in der letzten operativen Aufbauphase ihrer digitalen Rückverfolgbarkeitssysteme. Konkrete Maßnahmen:

  1. Lieferantenstatus verifizieren — Systemstatus bei allen Rindviehlieferanten sofort abfragen
  2. IT-Rollout terminieren — Vorlaufzeit für Testphasen und Behördenregistrierung einplanen
  3. Compliance-Dokumentation aufbauen — GPS-Koordinaten, Geburtsdatum, Schlachtbescheinigungen
  4. Interne Auditprozesse etablieren — vor der Deadline eine Probeprüfung durchführen

WIT empfiehlt eine strukturierte Lieferanten-Compliance-Prüfung als nächsten konkreten Schritt.

Quelle: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115), verbindliche Rechtslage