Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115 Art. 3 Nr. 8) verpflichtet alle Marktteilnehmer und Händler, die Rindvieh oder Rindfleischerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen — unabhängig davon, ob es sich um inländische Erzeuger, Verarbeiter oder Importeure handelt —, ab dem 30. Dezember 2026 eine vollständige GPS-gestützte Rückverfolgbarkeit vom Geburtsort bis zum Schlachtbetrieb nachzuweisen.
Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 4 % des jährlichen EU-Gesamtumsatzes.
Sechs Monate Handlungsfenster
Verarbeitungsbetriebe mit Rindfleisch in der Produktpalette befinden sich in der letzten operativen Aufbauphase ihrer digitalen Rückverfolgbarkeitssysteme. Konkrete Maßnahmen:
- Lieferantenstatus verifizieren — Systemstatus bei allen Rindviehlieferanten sofort abfragen
- IT-Rollout terminieren — Vorlaufzeit für Testphasen und Behördenregistrierung einplanen
- Compliance-Dokumentation aufbauen — GPS-Koordinaten, Geburtsdatum, Schlachtbescheinigungen
- Interne Auditprozesse etablieren — vor der Deadline eine Probeprüfung durchführen
WIT empfiehlt eine strukturierte Lieferanten-Compliance-Prüfung als nächsten konkreten Schritt.
Quelle: EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, EU 2023/1115), verbindliche Rechtslage