Das Bundeskabinett verabschiedete am 29. April 2026 die fünfte Tierschutz-Änderungsgesetzgebung; der Bundesrat folgte am 15. Juni 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind alle größeren deutschen Schlachtbetriebe verpflichtet, tierschutzrelevante Bereiche — insbesondere Betäubungs-, Tötungs- und Entblutungszonen — mit zertifizierter Videoüberwachungstechnik auszustatten. Aufzeichnungen müssen für behördliche Kontrollen zugänglich und für einen gesetzlich definierten Zeitraum archiviert werden.

Praxisrelevanz für Betriebsleiter

Das sechsmonatige Planungs- und Installationsfenster ist ab sofort aktiv. Anforderungen umfassen:

  • Kamerainfrastruktur in allen tierschutzrelevanten Zonen
  • Datenschutzkonforme Speicherlösungen (DSGVO-konform)
  • Zugriffsprotokollierung und Berechtigungsmanagement
  • Integration in das betriebliche Eigenkontrollsystem nach HACCP-Standards

Behörden werden die Systemdokumentation ab sofort in regulären Schlachthofbegehungen einfordern. Frühzeitige Ausschreibung wird dringend empfohlen — Installationskapazitäten werden ab Herbst 2026 stark ausgelastet sein.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, April/Juni 2026