Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Pflicht-Videoüberwachung in Großschlachthöfen verabschiedet, voraussichtlich in Kraft ab 2027. Der Entwurf sieht Kamerapflicht in allen tierschutzrelevanten Bereichen vor — für Anlagen oberhalb definierter Kapazitätsschwellen. Quellen: Kabinettsbeschluss 2026; sekundäre Handelsquellen iamexpat.de, pig333.com.

Planungspflichtige Maßnahmen im 18-monatigen Handlungsfenster

  • Bestandsaufnahme: Welche Anlagenbereiche fallen unter die Kamerapflicht (Betäubung, Entblutung, Schlachtlinie)?
  • Infrastrukturplanung: Kamerainfrastruktur und Netzwerkanbindung planen; Datenspeicherfristen und Zugriffskonzept abstimmen.
  • DSGVO-Compliance: DSGVO-Anforderungen für Mitarbeiterüberwachungssysteme sicherstellen.
  • Behördliche Abstimmung: Koordination mit zuständiger Veterinärbehörde und Betriebsrat frühzeitig einleiten.

Der 18-monatige Planungshorizont bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung 2027 läuft — Unternehmen, die jetzt mit der Compliance-Planung beginnen, vermeiden Engpässe bei Techniklieferanten und Systemintegratoren.

WIT bewertet Ihre Anlage gegen den Gesetzentwurf und erstellt einen priorisierten Maßnahmenplan für 2027-Readiness. Kontaktieren Sie uns unter info@wit-consulting.org.