Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Pflicht-Videoüberwachung in Großschlachthöfen verabschiedet, voraussichtlich in Kraft ab 2027. Der Entwurf sieht Kamerapflicht in allen tierschutzrelevanten Bereichen vor — für Anlagen oberhalb definierter Kapazitätsschwellen. Quellen: Kabinettsbeschluss 2026; sekundäre Handelsquellen iamexpat.de, pig333.com.
Planungspflichtige Maßnahmen im 18-monatigen Handlungsfenster
- Bestandsaufnahme: Welche Anlagenbereiche fallen unter die Kamerapflicht (Betäubung, Entblutung, Schlachtlinie)?
- Infrastrukturplanung: Kamerainfrastruktur und Netzwerkanbindung planen; Datenspeicherfristen und Zugriffskonzept abstimmen.
- DSGVO-Compliance: DSGVO-Anforderungen für Mitarbeiterüberwachungssysteme sicherstellen.
- Behördliche Abstimmung: Koordination mit zuständiger Veterinärbehörde und Betriebsrat frühzeitig einleiten.
Der 18-monatige Planungshorizont bis zur voraussichtlichen Inkraftsetzung 2027 läuft — Unternehmen, die jetzt mit der Compliance-Planung beginnen, vermeiden Engpässe bei Techniklieferanten und Systemintegratoren.
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